18.05.16 | Pressemitteilung: Herero und Nama reichen Klage gegen Deutschland in Den Haag ein
18.5.2016 | Pressemitteilung des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“
Herero und Nama reichen Klage gegen Deutschland in Den Haag ein
Sehr geehrte Medienvertreter_innen,
wir möchten Sie hiermit auf die Presseerklärung der OvaHerero Traditional Authority vom 17.5.2016 aufmerksam machen, welche die Einreichung einer Klage von Opfervertretungen der Herero und Nama am Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Deen Haag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzgl. des Genozids in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ 1904-08 bekannt gibt.
Die Herero- und Namavertretungen hatten diesen Schritt der Bundesregierung förmlich angekündigt, falls sich diese nicht bis zum 1. Mai 2016 zur Einbeziehung der Organisationen in die zur Zeit ausschließlich mit der namibischen Regierung geführten Verhandlungen über symbolische und materielle Reparationen für den Völkermord an den Herero und Nama bereit erklären würde.
Die rechtliche Beratung und Vertretung der Opfervertretungen hat die international renommierte Anwaltskanzlei Doughty Street Chambers mit Sitz in London und New York übernommen, die bereits Opfer britischer Kolonialverbrechen in Kenia erfolgreich vertreten hat.
Hier finden Sie bitte die Presseerklärung der OvaHerero Traditional Authority und zwei Links zu aktuellen Medienberichten aus Namibia:
Presseerklärung der OvaHerero Traditional Authority (pdf)
Namibian Sun: http://www.namibiansun.com/history/ovaherero-nama-head-hague.93740
Allgemeine Zeitung: http://www.az.com.na/politik/zwei-forderungsfristen-verstrichen.431175
Kontakt: Israel Kaunatjike, 01731035605, kalahari-berlin@web.de
Christian Kopp, 01799100976, buero@berlin-postkolonial.de